Durch branchenspezifische Lösungen können Sie Ihren Personalbedarf kostentransparent optimieren.
Feste Ansprechpartner
Nachhaltigkeit
Hohe Qualität
IGZ Mitglied
AMO Service | Informationen zur Zeitarbeit
Zeitarbeit bietet Chancen – nicht nur für den einzelnen Arbeitnehmer zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, sondern auch für Kundenunternehmen.
Seit geraumer Zeit haben nicht nur Großunternehmen und „Global Player“, sondern auch vermehrt mittelständische Unternehmen erkannt, welche Chancen und Möglichkeiten sich durch den Einsatz von Zeitarbeitnehmern bieten.
Flexibilität im internationalen Wettbewerb
Die Globalisierung und damit der internationale Wettbewerb zwingt Unternehmen zu permanenter Anpassung der Personal- und Produktionskapazitäten. Unter Wettbewerbsbedingungen ist so etwas kaum mehr zu leisten, weder in Großkonzernen noch in mittelständischen Betrieben.

Leiharbeitnehmer der AMO-Service GmbH fungieren nicht mehr nur zur kurzfristigen Abfederung von Arbeitsspitzen und Urlaubszeiten. Vielmehr ermöglicht Ihnen eine Zusammenarbeit mit der AMO-Service GmbH eine flexible und strategische Personalplanung, die am wirklichen Bedarf ausgerichtet ist – z.B. bei der Einführung neuer Produkte oder neuer Schichtmodelle.

Sollten Sie, trotz sorgfältiger Auswahl, nicht mit einem von der AMO-Service GmbH gestelltem Mitarbeiter oder seinen Qualifizierungen zufrieden sein oder hat sich das Anforderungsprofil kurzfristig geändert, bekommen Sie schnell und unbürokratisch einen neuen Leiharbeitnehmer gestellt.
Wie funktioniert Zeitarbeit?
Zeitarbeit ist eine Beschäftigungsform, die Unternehmen hilft, flexibel zu bleiben und schnell auf verschiedene wirtschaftliche Herausforderungen zu reagieren. Die Zeitarbeitnehmer profitieren, weil sie einen schnellen Einstieg in den Arbeitsmarkt finden, ihre Kenntnisse erweitern und ihre beruflichen Chancen verbessern. Sie arbeiten immer da, wo sie dank ihrer Qualifikationen wirklich gebraucht werden. Zeitarbeitnehmer sind beim Zeitarbeitsunternehmen fest angestellt und werden auch von diesem bezahlt. Sie arbeiten jedoch in einem anderen Betrieb – dem Kunden- oder Einsatzunternehmen. Der Kundenbetrieb hat einen Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen über eine „Arbeitnehmerüberlassung“. Diese Konstellation – Zeitarbeitnehmer, Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieb – wird als Dreiecksverhältnis bezeichnet. Zeitarbeitnehmer sind fest bei ihrer Zeitarbeitsfirma angestellt, ihr Arbeitsverhältnis und damit auch ihre Entlohnung unterliegen den Regelungen des BAP/DGB-Tarifvertrags. Sie haben ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis sowie unter anderem Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, in einsatzfreien Zeiten und während ihres Urlaubs. Die Zeitarbeitsfirma sucht für die Zeitarbeitnehmer passende Einsatz- und Arbeitsorte, sorgt für ihre Qualifizierung und Weiterbildung und vermittelt sie oftmals in eine Anstellung beim Kundenunternehmen.
Dreiecksverhältnis in der Zeitarbeit
Branchenzuschlagstarife
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Zeitarbeitsbranche sind ab dem 01.11.2012 dem Grundsatz fairer Arbeitsbedingungen – Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – näher gekommen. Denn ab diesem Datum wird die Entlohnung der Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter stufenweise an die Entlohnung der Stammbelegschaft nahezu angepasst und dies wird nun auch tariflich geregelt. Dieses wurde durch den Abschluss von Tarifverträgen über Branchenzuschläge (TV BZ) zwischen den iGZ und BAP einerseits und verschiedenen Industriegewerkschaften und anderen Gewerkschaften andererseits erreicht.

Die aktuellen Zuschläge für die einzelnen Branchen finden Sie auf unserer Unterseite Dokumente als PDF-Datei.
Fachkräfte anfragen
Sie benötigen Fachkräfte? Oder möchten zu einzelnen Punkten noch detaillierte Informationen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.
Ihr Ansprechpartner
Adam Janko (Geschäftsführer)
+49(0)231/9865-121
 
Adam Janko, AMO-Service GmbH
igz_logo_mitglied_neu

Mitglied im IGZ

Wir sind Mitglied im  Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) und befolgen den Ethik-Kodex des Verbandes.

BfA

AÜ-Erlaubnis

Die Bundesagentur für Arbeit hat der AMO Service GmbH die Erlaubnis zur unbefristeten Arbeitnehmerüberlassung erteilt. Diese unbefristete Erlaubnis erhält man nur nach dreimaliger Prüfung ohne Beanstandungen durch die Bundesagentur.